Aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung besteht die Möglichkeit, dass ein als Brachland kategorisiertes Grundstück eine problembehaftete Bodenqualität aufweist und somit im schlimmsten Fall nicht bebaubar ist. Ist ein Grundstück bzw. dessen Boden und Grundwasser wegen früherer Nutzung beispielsweise als Altablagerungsstandort oder wegen dem Vorhandensein einer sogenannten Altlast kontaminiert, gehen davon, wenn es noch nicht saniert wurde, Gefahren für die Gesundheit aus.
Man spricht in Bezug auf Brachland oft auch von ungenutzten, verbuschten oder verkrauteten Flächen – hier und da fällt auch der Begriff Ödland. Diese Flächen wurden meist für längere Zeit der Natur überlassen und müssen erst gepflegt werden, bevor eine weitere Nutzung möglich ist.
Erschließung und Bebaubarkeit von Brachland
Außerdem ist Brachland meistens nicht erschlossen, was heißt, dass keine Anschlüsse für Wasser, Strom und Abwasser an den Grundstücksgrenzen liegen. Dadurch ist eine Bebauung aktuell nicht möglich.