Glossar: Altlast

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Bei einer Altlast handelt es sich innerhalb der Raumplanung bzw. des Umweltschutzes um einen Bereich (etwa von einem Grundstück), der aufgrund von vorhergehender menschlicher Nutzung, etwa durch Verwendung für die Ablagerung von Abfällen (privat und gewerblich) oder als gewerbliches Grundstück mit diversen Anlagen, Schadstoffe enthält und dessen Boden und Grundwasser als kontaminiert eingeschätzt werden. Damit geht eine Gefahr für Mensch und Umwelt einher.

Rechtliche Definition in Österreich

In Österreich werden Altlasten durch das sogenannte „Altlastensanierungsgesetz“ (in Kraft getreten am 1. Juli 1989) definiert. Dort werden sie auch als „Altablagerungen“ bezeichnet, welche entweder befugt oder unbefugt durchgeführt wurden. Außerdem fallen darunter „Altstandorte“, bei welchen mit Stoffen gearbeitet wurde, die der Umwelt schaden. Die Kontaminationen betreffen dabei immer den Boden und das Grundwasser – Luftschadstoffe werden in einem eigenen Gesetz geregelt (Emissionsgesetz-Luft 2018).

Altlastenatlas & Verdachtsflächenkataster

Als Altlasten werden Kontaminationen bezeichnet, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes entstanden und im Altlastenatlas des österreichischen Umweltbundesamts vermerkt sind. Darüber hinaus gibt es noch den Verdachtsflächenkataster, wo entsprechende Flächen ausgewiesen werden. Die einzelnen Bundeländer melden verdächtige Flächen an das Umweltbundesamt.

Bezüglich der Flächen, die sich tatsächlich als kontaminiert herausstellen, besteht der Anspruch, diese zu sanieren bzw. zu sichern, sodass diese keine weitere Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Dabei wurden Gefährdungsgrade und somit Prioritäten festgelegt – umso höher der Gefährdungsgrad, umso dringender sind Sanierungsmaßnahmen.

Im Internet sind Altlasten über das Altlasten-GIS einsehbar (seit 2018).

Altlasten vs. Neuschäden

Umweltbelastungen, die nach dem 01. Juli 1989 erfolgten, werden nicht als Altlasten sondern als Neuschäden bezeichnet. Kritische Ablagerungen unterliegen seither einem strengen Monitoring, um Umweltprobleme zeitnah erkennen zu können.

Einige Beispiele für Altlasten bzw. Altablagerungsstandorte

  • Öl-Raffinerien
  • Schottergruben, die mit grundwassergefährdenden Abfällen kontaminiert wurden
  • illegale Industrie- und Gewerbemülldeponien
  • unsachgemäß betriebene Sondermülldeponien
  • chemische Produktionsstätten (z.B. organische Lösungsmittel, Pestizide)
  • Ablagerung von Klärschlämmen aus Kläranlagen
  • Ablagerung industrieller Abfälle und Bauschutt
  • Tanklager (Mineralölrückstände, Lecks)
  • Gaswerke (Teeröl-Belastungen, erhöhte Cyanidkonzentrationen usw.)

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