Glossar: Wohnfläche

Bei der Wohnfläche handelt es sich um die Summe aller anrechenbaren Grundflächen der Wohnräume in einem Objekt (Eigentumswohnung oder Haus). Es handelt sich dabei also um eine m²-Angabe, dank der man einen Eindruck über die Größe einer Immobilie gewinnt.

Wer sich Inserate zu Immobilien, seien es Häuser oder Eigentumswohnungen, ansieht, stolpert immer wieder über die Begriffe Wohnfläche, Nutzfläche und Grundfläche. Aber wie grenzen sich diese Begriffe voneinander ab und auf was referieren sie?

Wohnfläche: Summe aller anrechenbaren Grundflächen der Wohnräume

Vermarktet man eine Immobilie, ist es von Relevanz, wie groß die Gesamtwohnfläche ist. Um auf den Wert zu kommen, rechnet man die Grundflächen aller Wohnräume zusammen. Zur Wohnfläche zählen alle Räume, die man zum Wohnen nutzt: Dazu gehören Wohn- und Schlafzimmer, Vorzimmer, Küche, Badezimmer, WC, Flur / Diele. Sprich alle Räume, die zu Wohnzwecken genutzt werden und sich direkt in der genutzten Wohneinheit befinden.

Es gibt somit auch Bereiche, die nicht zur Wohnfläche gezählt werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Das Stiegenhaus,
  • Keller / Kellerabteil,
  • Wasch- und Fahrradräume,
  • Parkplatz / Garage / Carport,
  • Abstellräume außerhalb einer Wohnung und
  • Gemeinschaftsräume / -flächen.

Weitere Flächen, die nicht zur Wohnfläche gezählt werden

Flächen unter Treppen und Wohnräume, bei denen sich durch eine Dachschräge eine Deckenhöhe von einem Meter oder weniger ergibt, zählen gar nicht zur Wohnfläche. Wird eine Deckenhöhe von 1 bis 2 Metern erreicht, können 50 % des Raumes zur Wohnfläche gezählt werden.

Balkone und Terrassen können nur zu 25 % angerechnet werden (und nur in besonderen Fällen zur Hälfte). Bei Wintergärten verhält es sich ähnlich: Sie werden nicht zur Wohnfläche gezählt, wenn sie unbeheizt sind. Wenn sie allerdings beheizt sind, kann die Hälfte ihrer Fläche zur Wohnfläche gezählt werden.

Wofür man den Wert der Wohnfläche benötigt

  • Für die Berechnung der Miete bei Mietwohnungen,
  • als Grundlage für das Ansetzen eines Kaufpreises beim Immobilienverkauf von Häusern und Eigentumswohnungen und
  • für die Wertermittlung im Rahmen einer Immobilienfinanzierung.

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