Noch nicht Bauland, aber Vorstufe
Ist ein Grundstück als Bauerwartungsland gewidmet, bedeutet das also, dass es zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht in Bauland umgewidmet werden kann, dass die Umwidmung und die Bebauung jedoch in nächster Zeit möglich sind. Wann die Umwidmung jedoch erfolgen kann, ist nicht immer klar ersichtlich.
Die Entscheidung darüber, ob ein Bauerwartungsland schlussendlich überhaupt zu Bauland umgewidmet wird, obliegt der jeweiligen Gemeinde.