Glossar: Bauerwartungsland

Beim Bauerwartungsland handelt es sich um ein Grundstück, welches als solches gewidmet wurde. Grundstücke werden entsprechend ihrer Merkmale in verschiedene Arten eingeteilt. Handelt es sich um ein Grundstück, bei dem sich in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit (Wahrscheinlichkeit über 50 %) in nächster Zeit (= in den nächsten zehn Jahren) eine bauliche Nutzung absehen bzw. erwarten lässt, handelt es sich um sogenanntes Bauerwartungsland. Oft sind die rechtlichen Gegebenheiten noch nicht (vollständig) geklärt.

Noch nicht Bauland, aber Vorstufe

Ist ein Grundstück als Bauerwartungsland gewidmet, bedeutet das also, dass es zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht in Bauland umgewidmet werden kann, dass die Umwidmung und die Bebauung jedoch in nächster Zeit möglich sind. Wann die Umwidmung jedoch erfolgen kann, ist nicht immer klar ersichtlich.

Die Entscheidung darüber, ob ein Bauerwartungsland schlussendlich überhaupt zu Bauland umgewidmet wird, obliegt der jeweiligen Gemeinde.

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