Ein Beispiel aus der Praxis
Der neue Eigentümer eines Hauses nimmt für den Kauf einen Kredit bei einem Bankinstitut in Anspruch. Das Bankinstitut wird im Gegenzug als Gläubiger ins Grundbuch eingetragen und zu dessen Gunsten wird somit das Pfandrecht begründet. Die Bank hat also das Recht, das Haus zu veräußern, falls die Kreditforderung zum fälligen Zeitpunkt nicht erfüllt wurde. So können sich Kreditgeber absichern.