Vereinfacht gesagt zählen alle Flächen zur Nutzfläche, die entsprechend ihrer Bestimmung genutzt werden können. Beispiel: Kellerraum, Lagerraum, Müllraum, Parkplatz, Wohnräume etc. Nicht zur Nutzfläche gehören Funktionsräume wie Heizungsräume und Maschinenräume sowie Verkehrsflächen wie Eingänge, Treppenräume, Aufzüge usw.
Wie sieht es bei Mietwohnungen aus?
Laut österreichischem Mietrechtsgesetz handelt es sich bei der Nutzfläche um die gesamte Bodenfläche einer Wohnung oder eines anderen Mietgegenstandes. Abgezogen werden Türen, Durchreichen, Durchbrechungen und die Wandstärken / Wände. Zu der Nutzfläche gehört nicht nur die Wohnfläche, sondern auch Flächen, die zwar nicht direkt dem Wohnzweck dienen, die aber dennoch vom Besitzer / Mieter des Objektes genutzt werden können.
Während bei der Nutzflächenberechnung bei Mietwohnungen Balkone, Terrassen und Treppen nicht berücksichtigt und Räume mit Dachschrägen ganz gezählt werden, werden in der Regel Loggien, Veranden und Wintergärten zu der Nutzfläche gezählt. Kellerabteile, Kellerräume, Dachbodenräume usw. zählen nicht zur Nutzfläche, sofern sie nicht für Wohn- oder Geschäftszwecke genutzt werden.
Wofür wird die Nutzfläche benötigt?
Die Höhe der Nutzfläche einer Wohnung ist sowohl für den Mietpreis als auch für die Höhe der Betriebskosten (Altbauwohnungen) und die Höhe der Haushaltsversicherung von Bedeutung.