Neubau-Gebäude weisen im Vergleich zum Altbau meist folgende Vorteile auf
- moderne Heizungsanlagen, leichtere Beheizbarkeit durch geringere Raumhöhe (geringere Betriebskosten)
- moderne Belüftungsanlagen
- moderne Fenster
- gute Isolierung (Schall, Wärme)
- großzügigere Badezimmer
- Grünflächen rund um das Gebäude
- Gemeinschaftsflächen
- Aufzug
Aus mietrechtlicher Sicht gibt es bei Neubau-Wohnungen keine Mietzinsobergrenze. Begründet liegt dies in der besseren Bausubstanz, in der Energieeffizienz, in der besseren Ausstattung usw.
Neubau: Mehrdeutigkeit des Begriffs
Der Begriff Neubau wird in der Umgangssprache allerdings mehrdeutig verwendet. So bezieht er sich nicht nur auf den Gegensatz zur rechtlich klar definierten Altbau-Wohnung, sondern häufig wird damit auch einfach ein neu gebautes Objekt gemeint (kürzlich errichtetes Gebäude, Erstbezug). So stößt man immer wieder auf die folgende Klassifizierung von Gebäuden:
- Altbauimmobilien (Baujahr bis 1953)
- Bestandsimmobilien (Baujahr ab 1953 bis etwa zu den 1990ern)
- Neubauimmobilien (Baujahr ab den 1990ern + Erstbezugsimmobilien)