Glossar: Mietrechtsgesetz

Das Mietrechtsgesetz, kurz MRG, ist in Österreich im Jahr 1982 in Kraft getreten. es regelt alle Aspekte rund um die Vermietung und bezieht sich auf die Miete von einzelnen Wohnungsteilen, ganzen Wohnungen und Geschäftsräumlichkeiten. In erster Linie dient es dem Mieterschutz.

Im MRG werden die rechtlichen Grundlagen von Themen wie dem Kündigungsschutz, der Miethöhe und den Regelungen zur Mieterhöhung, den Weitergaberechten des Mieters sowie den Verbesserungs- und Erhaltungspflichten des Vermieters definiert.

Abhängig von der Art des Mietverhältnisses gelten für den Mieter und Vermieter verschiedene Rechte und Pflichten.

Bei der Anwendung des Mietrechtsgesetzes wird zwischen folgenden Anwendungsbereichen unterschieden

  • Vollanwendungsbereich (Anwendung des Mietrechtsgesetzes zur Gänze)
  • Teilanwendungsbereich (Anwendung des Mietrechtsgesetzes zum Teil) und
  • Vollausnahmen (keine Anwendung des Mietrechtsgesetzes).

Der Vollanwendungsbereich trifft auf Altbauten und geförderte Neubauten zu.

Bei einer Vollausnahme befindet sich der Mieter in einer schlechteren Rechtsposition, da die Mieterschutz-Regelungen nicht greifen (Beispiel: Kein Kündigungsschutz bei unbefristetem Mietverhältnis).

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