Im Gegenzug bieten Makler eine kompetente, fachgerechte Begleitung auf dem Weg zum Immobilienverkauf oder auch zur Vermietung. Die Provision wird auch als Courtage bezeichnet.
Welche Tätigkeiten werden dadurch abgedeckt (Auszug)?
- Erstbesichtigung des Objekts
- Bewertung der Immobilie
- Einholen von relevanten Informationen und Unterlagen
- Anfertigung von Foto-Aufnahmen
- Erstellung eines Exposés
- Schalten von Anzeigen
- Interessentenberatung
- Durchführung von Besichtigungsterminen
Wird von einem Makler ein Mietvertrag vermittelt, werden sowohl der Vermieter als auch der Mieter provisionspflichtig. Diese ist grundsätzlich verhandelbar.
Höchstbeträge Provisionszahlungen Mietverhältnis
- Befristung bis 3 Jahre: 1 Bruttomiete + 20 % USt.
- Befristung über 3 Jahre und unbefristete Mietverträge: 2 Bruttomieten + 20 % USt.
Bei der Bruttomiete handelt es sich um die Nettomiete plus den Betriebskosten (exkl. USt.).