Übliche Höhe einer Kaution
Eine Kaution in Höhe von 3 Bruttomonatsmieten + Umsatzsteuer und Betriebskosten ist üblich. Die Kaution wird im Mietvertrag vereinbart und festgehalten.
Was mit der Kaution gemacht werden kann
Auch wenn der Mieter mit der Zahlung der Miete im Rückstand ist, kann der Vermieter auf die Kaution zurückgreifen (Ausgleich von Mietrückständen). Werden nach dem Auszug eines Mieters Reparaturarbeiten fällig und die dafür notwendigen Rechnungen mit (einem Teil) der Kaution bezahlt, muss der Vermieter dem ehemaligen Mieter diese Rechnungen vorlegen. Der Restbetrag ist an den Mieter auszubezahlen, sofern nicht die gesamte Summe der Kaution benötigt wurde. Gingen die Kosten über die Höhe der Kaution hinaus, kann der Mieter nicht mit den entstandenen Mehrkosten belangt werden.
Rückzahlung nach Kündigung
Grundsätzlich muss die Kautionssumme nach der Kündigung unverzüglich zurückgezahlt werden. Nachdem der Mieter ausgezogen ist, bleiben dem Vermieter einige Tage Zeit, um den Zustand der Wohnung zu überprüfen. Wenn die Abnutzung einer Wohnung im normalen Rahmen ist (Löcher in den Wänden aufgrund des Anbringens von Bildern, Kratzer in den Böden, verzogene Türen etc.), kann die Kaution nicht einbehalten werden. Erst wenn es sich um übermäßig starke Abnutzung handelt, ist dies der Fall.
Wie kann die Kaution hinterlegt werden?
- Barkredit
- Sparbuch mit Losungswort
- Bankgarantie