Glossar: Grundsteuer

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Die Grundsteuer ist nicht mit der Grunderwerbsteuer zu verwechseln und hat mit dem Immobilienverkauf nichts zu tun. Sie wird vom Eigentümer einer Liegenschaft von der ortsansässigen Gemeinde regelmäßig eingehoben.

Alle Grundbesitzer in Österreich sind diesbezüglich steuerpflichtig. Geregelt wird die Grundsteuer bundesgesetzlich über das Grundsteuergesetz. Ausgangspunkt für die Berechnung ist der sogenannte Grundsteuermessbetrag, der vom Finanzamt festgelegt wird und aus dem Einheitswert des jeweiligen Grundstückes berechnet wird.

Vermietung: Kann die Grundsteuer dem Mieter weiter verrechnet werden?

Auch wenn der Eigentümer eines Grundstückes für die Grundsteuer aufkommen muss, kann er, sofern das sich darauf befindliche Objekt vermietet wird, einen Teil der Steuer in Form von Betriebskosten anteilig an den Mieter weiterverrechnen.

Gibt es Befreiungen von der Grundsteuer?

Es gibt dauerhafte Befreiungen von der Grundsteuer (wie z.B. Befreiungen für fließende Gewässer, öffentliche Verkehrswege usw.) sowie zeitlich beschränkte Befreiungen von der Grundsteuer (wie z.B. neu errichtete, geförderte Wohnprojekte). Entschieden werden diese vom jeweiligen örtlichen Finanzamt oder es erfolgt eine Regelung durch Landesgesetze.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne zu Ihrem Anliegen.

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