Glossar: Grunderwerbsteuer

Manchmal auch als Grunderwerbssteuer bezeichnet handelt es sich dabei um eine Steuer, die beim Immobilienverkauf fällig wird. Es ist gesetzlich nicht geregelt, ob der Verkäufer oder Käufer steuerpflichtig sind, allerdings bezahlt die Grunderwerbsteuer in der Regel der Käufer einer Liegenschaft.

Wenn also ein Grundstück von einer Person auf eine andere übertragen wird, unabhängig davon ob die Übertragung entgeltlich (Verkauf) oder unentgeltlich (z.B. Schenkung) erfolgt, ist die Grunderwerbsteuer an das Finanzamt abzugelten.

Je nach Art der Übertragung gelten unterschiedliche Regelungen

  • Entgeltlicher Erwerb: Verkauf nicht innerhalb der Familie, Gegenleistung für das Grundstück beträgt mehr als 70 %. Bemessungsgrundlage: Verkehrswert / Kaufpreis der Immobilie, Prozentsatz: 3,5 %.
  • Unentgeltlicher Erwerb: Wenn der neue Besitzer direkt aus dem Familienkreis stammt oder bei Erbe oder Vermächtnis. Stufentarif: 0,5 % für die ersten € 250.000,-, 2 % für die nächsten € 150.000,- und darüber hinaus 3,5 % vom Grundstückswert (= Boden- und Gebäudewert).
  • Teilentgeltlicher Erwerb: Gegenleistung beträgt mehr als 30 %, aber nicht mehr als 70 %. Beim unentgeltlichen Teil wird der Stundentarif herangezogen, beim entgeltlichen Teil der Grunderwerbsteuertarif in Höhe von 3,5 %.

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