Der Grundbuchauszug besteht aus 3 Blättern
- A-Blatt (Gutsbestandsblatt): A1: Anführung aller Grundstücke inkl. ihrer Grundstücksnr., die zu der Liegenschaft gehören sowie von Flächenausmaß, Benützungsart, Gesamtfläche und Grundstücks-Adresse. A2: Anführung der mit dem Eigentum am Grundstück verbundenen Rechte + Angabe, ob öffentlich-rechtliche Beschränkungen existieren.
- B-Blatt (Eigentumsblatt): Eintragung, wem das Grundstück gehört. Ein oder mehrere Eigentümer werden hier angeführt.
- C-Blatt (Lastenblatt): Anführung der Belastungen, die mit dem Eigentum des Grundstückes in Zusammenhang stehen (beispielsweise Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Servitute etc.).
Die Angaben im Grundbuchauszug werden stets durch Urkunden belegt. Diese finden sich in der sogenannten Urkundensammlung, die ebenfalls ein Teil des Grundbuches ist. Ein Löschungsverzeichnis sowie diverse Hilfsverzeichnisse sind ebenfalls Bestandteile des Grundbuches.
Wer darf den Grundbuchauszug ausheben und wo erhält man diesen?
Der Grundbuchauszug jeder Liegenschaft kann in Österreich von jedem Bürger eingesehen werden. Man erhält ihn über das Bezirksgericht, über einen Notar oder es ist auch die Online-Abfrage über einige offiziell befugte Anbieter (Verrechnungsstellen) möglich (gegen Gebühr).