Glossar: Ersichtlichmachung

Mittels der Ersichtlichmachung werden im Grundbuch rechtserhebliche Umstände eingetragen. Es handelt sich dabei also um eine Eintragungsart ins Grundbuch.

Was sind rechtserhebliche Umstände?

  • Die Bauplatzeigenschaft eines Grundstückes.
  • Öffentlich-rechtliche Beschränkungen (Gefahrenzone, Naturschutzgebiet, Flugsicherheitszone, Enteignung etc.).
  • Rechte aus Grunddienstbarkeiten, die mit dem Grundstück verbunden sind (z.B. Ersichtlichmachung eines Servitutsrechts im A2-Blatt eines Grundstücks)

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Gersin Portrait 1473