Glossar: Einverleibung

Bei der Einverleibung handelt es sich um eine der verschiedenen Eintragungsarten ins Grundbuch. Wird sie ins Grundbuch eingetragen, bedeutet das, dass ein bestimmtes Recht ohne weitere Bedingungen von einer auf eine andere Person übergegangen ist.

Folgende Rechte können einverleibt werden

  • Eigentumsrecht
  • Pfandrecht
  • Dienstbarkeit (Servitut)

Auch die Löschung der oben genannten Rechte wird als Einverleibung definiert. Alle Einverleibungen und Löschungen müssen beim zuständigen Bezirksgericht beantragt werden.

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