Glossar: Bauland

Ist ein Grundstück als Bauland gewidmet, heißt das, dass für dieses keinerlei Baubeschränkungen oder -verbote bestehen. Auf einem solchen Grundstück kann also gebaut werden. Voraussetzung dafür ist, dass es von der Gemeinde technisch erschlossen wurde, was bedeutet, dass Anschlüsse für Wasser, Abwasser und Strom zumindest bis zu den Grundstücksgrenzen verlegt wurden. Beim Bau muss man sich an die Festlegungen im zugehörigen Bebauungsplan halten, der bei einem Grundstück der Kategorie Bauland für gewöhnlich bereits vorhanden ist.

Der Bebauungsplan enthält nähere Informationen zum Bauland

Im Bebauungsplan ist ersichtlich, welche Gebäude in welcher Art und Weise auf dem Grundstück gebaut werden dürfen. Dieser liegt in der Regel in der ortsansässigen Gemeinde auf oder kann im Internet begutachtet werden. Es ist empfehlenswert, vor dem Kauf eines Baulands zu prüfen, welche Möglichkeiten der Bebaubarkeit man hat.

Was tun, wenn kein Bebauungsplan vorhanden ist?

Ist für ein Bauland kein Bebauungsplan vorhanden bzw. wird dieses in vorhandenen Plan nicht geregelt, kann eine Anfrage an die Gemeinde gestellt werden. Diese gibt über die sogenannte Bauplatzerklärung bekannt, wie das Grundstück bebaut werden darf.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne zu Ihrem Anliegen.

Gersin Portrait 1473