Viele Besitzer von Grundstücken stehen irgendwann mal vor der Frage, ob sie dieses selbst nutzen wollen, oder ob sie es nicht doch lieber verkaufen sollten. Je nach Widmung, Größe, Lage und weiteren Merkmalen der Bauparzelle gibt es hierbei unterschiedliche Möglichkeiten. Auf was Sie achten sollten, wenn Sie sich zum Verkauf Ihres Grundstückes entschließen, lesen Sie in diesem Artikel.
Grundstück ist nicht gleich Grundstück – und das bezieht sich nicht nur auf Größe, Lage und Ausrichtung. Bei einem Verkauf handelt es sich aus zeitlicher und organisatorischer Sicht meist um einen aufwändigen Prozess – egal ob dieser ein Haus, eine Wohnung oder eben ein Grundstück betrifft. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, sich schon vorab gut zu informieren. Wir zeigen Ihnen hier step by step, welche Begriffe Sie in Punkto Grundstücksverkauf kennen sollten und was diese bedeuten.
Einholen von Informationen & Unterlagen zum Grundstück
Bevor Sie mit dem Verkauf Ihres Grundstückes loslegen, ist es von besonderer Bedeutung, alle relevanten Informationen und Unterlagen zu diesem einzuholen. Sie werden diese nicht nur für die Vermarktung – etwa für die Erstellung von einem Exposé und von Anzeigen – benötigen, sondern auch bei näheren Fragen durch Kaufinteressenten Nachweise vorlegen müssen. Auch für die Wertermittlung und die Festlegung des Kaufpreises bzw. des Verhandlungsspielraumes sind diese von Relevanz.
Folgende Dokumente sollten Sie bereits im Vorhinein organisieren, sofern Sie über diese noch nicht verfügen:
- Aktueller Grundbuchauszug
- Flächenwidmungs- bzw. Bebauungsplan
- Kataster- bzw. Liegenschaftskarte (eventuell Flurkarte)
- Erschließungsnachweis
- Altlasten- und Baulastenverzeichnis
- Vermessungsunterlagen
- Bauvoranfrage
- Grundsteuerbescheid
- Außen- sowie Luftbildaufnahmen des Grundstückes
Wo erhalte ich die Unterlagen zu meinem Grundstück?
Die meisten dieser Unterlagen erhalten Sie im Gemeindeamt des Ortes, in dem sich Ihr Grundstück befindet. Fragen Sie am besten direkt beim Bauamt Ihrer Gemeinde nach.
Diese 5 verschiedenen Grundstücksarten gibt es
In der Regel werden Grundstücke nach deren Art und Zweck eingeteilt. Dabei ist zwischen folgenden Grundstücksarten zu unterscheiden:
- Bebautes Grundstück: Ein solches Grundstück ist bereits komplett erschlossen und auch bebaut, was bedeutet, dass sich hier schon ein oder mehrere Objekte befinden. Für den Preis ist es hierbei von maßgeblicher Bedeutung, in welchem Zustand sich die auf dem Grundstück befindlichen Gebäude befinden.
- Bauland: Es gibt bereits einen rechtsgültigen Bebauungsplan. Das Grundstück ist in der Regel bereits erschlossen und kann bebaut werden.
- Rohbauland: Es handelt sich dabei um eine Vorstufe zum Bauland. Diese Grundstücke sind als Bauland zugelassen, aber noch nicht erschlossen. Erst wenn die Erschließung erfolgt ist, kann es bebaut werden.
- Bauerwartungsland: Ist aktuell (noch) nicht als Bauland zugelassen, kann aber möglicherweise in Zukunft umgewidmet werden. Es gibt noch keinen Bebauungsplan.
- Brachland: Hierbei handelt es sich um ein Grundstück, welches nicht oder nur beschränkt bebaut werden kann und sich womöglich für eine landwirtschaftliche Nutzung (= Acker oder Wiese) eignet oder hierfür bereits genutzt wurde. Oft handelt es sich dabei um Grundstücke mit einer problembehafteten Bodenqualität, weshalb der Verkauf dieser Art von Grundstücken sich meist schwieriger gestaltet.
Natürlich wird ein nutzbares, bereits erschlossenes Grundstück einen höheren Verkaufspreis erzielen als beispielsweise Brachland.
Wertermittlung des Grundstückes
Um herauszufinden, wie viel Ihr Grundstück überhaupt wert ist, müssen einige Informationen dazu gesammelt werden.
Folgende Aspekte sind bezüglich des Grundstückwertes von Bedeutung:
- Lage und Größe des Grundstückes
- Ausrichtung und Zuschnitt des Grundstückes
- Widmung bzw. die Bebaubarkeit des Grundstückes
- Grad der Erschließung des Grundstückes
- Bodenbeschaffenheit des Grundstückes
- Gibt es Altlasten oder Rechte Dritter am Grundstück?
- Wie sieht es mit dem Bebauungsgrad aus?
Näheres zu den einzelnen Aspekten
Nachdem die genannten Begriffe in der obigen Aufzählung nicht jedem etwas sagen, wollen wir nun näher auf diese eingehen.
Lage und Größe des Grundstückes
Die Lage hat auf den Preis Ihres Grundstückes einen maßgeblichen Einfluss. Handelt es sich zum Beispiel um eine Bauparzelle in der Stadt oder in einem Einzugsgebiet, welche in der Regel Mangelware sind, haben Sie ausgezeichnete Chancen, einen hohen Verkaufspreis zu erzielen.
Auch die Umgebung hat einen großen Einfluss auf den Verkaufspreis – es spielt durchaus eine Rolle, ob es in der Nähe Schulen, Kindergärten, eine Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, Supermärkte und andere Einkaufsmöglichkeiten gibt und wie weit diese entfernt liegen.
Die Größe des Grundstückes hat einen maßgeblichen Einfluss darauf, wie hoch der Grad der Bebaubarkeit ist und welche Projekte man auf diesem somit umsetzen kann. Wie viel Wohnfläche auf einem Grundstück errichtet werden darf, lässt sich aus dem Bebauungsplan ablesen.
Realteilung bei besonders großen Grundstücken
Besitzen Sie ein besonders großes Grundstück, kann dieses durch die sogenannte „Realteilung“ in zwei oder mehrere Parzellen aufgeteilt und diese somit als einzelne Grundstücke in das Grundbuch eingetragen werden. Dadurch können Sie häufig bessere Preise beim Verkauf erzielen – da kleinere Grundstücke mehr (private) Kaufinteressenten anziehen als riesige.
Ausrichtung und Zuschnitt des Grundstückes
Die Ausrichtung des Grundstückes ist für die Ermittlung des Grundstückwertes insofern von Bedeutung, da diese große Preisunterschiede bewirken kann. Es lässt sich am Markt beobachten, dass nach Süden ausgerichtete Grundstücke höhere Preise erzielen als nach Norden oder Osten ausgerichtete Parzellen.
Auch der Zuschnitt des Grundstückes wirkt sich auf den Verkaufspreis aus: Grundstücke mit besonders großer Tiefe oder Länge haben meist einen geringeren Wert, da das Ausmaß der Bebaubarkeit wegen der einzuhaltenden Abstände eingeschränkt ist. Am flexibelsten sind zukünftige Häuslbauer, wenn sie ein rechteckiges Grundstück zur Verfügung haben. Ebene Grundstücke sind aufgrund ihrer Beschaffenheit beliebter, da diese einfacher und günstiger zu bebauen sind als beispielsweise Hanggrundstücke.
Widmung und Bebaubarkeit des Grundstückes
Die Widmung eines Grundstückes wird im Flächenwidmungsplan festgelegt. Die ortsansässige Gemeinde bestimmt, wie das Grundstück zukünftig genutzt werden kann (als Bauland, als Grünland oder Verkehrsfläche).
Bebaubarkeit des Grundstückes
Grundsätzlich gilt: Umso uneingeschränkter ein Grundstück in Punkto Bebaubarkeit ist, umso attraktiver ist es für potenzielle Käufer. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Widmungs- bzw. Flächenwidmungsplan bzw. im Bebauungsplan. Durch einen Blick in diese lässt sich herausfinden, wie viel Fläche des Grundstückes bebaut werden darf (Grundflächenzahl), wie hoch gebaut werden darf (Geschoßflächenzahl), welche Dachform und -neigung zum Einsatz kommen kann, wie tief der Keller sein darf sowie ob Wintergärten, Garagen usw. gebaut werden dürfen.
Was tun, wenn kein Bebauungsplan vorhanden ist?
Am besten wendet man sich in diesem Fall an das Bauamt der örtlichen Gemeinde und reicht eine Bauvoranfrage ein. Hierbei können Vorschläge für die Bebauung angegeben werden und die Gemeinde entscheidet in einem Verfahren, ob diese gestattet sind. Bei einem positiven Bewilligungsbescheid erhält man eine rechtsverbindliche Auskunft, die 3 Jahre gültig ist und den Interessenten vorgelegt werden kann. Es bietet sich an, diese bereits vor dem Verkauf einzureichen, allerdings muss man damit rechnen, dass es einige Zeit dauert, bis man den Bescheid und die daraus resultierenden Unterlagen in den Händen hält.
Umso mehr Informationen Sie den Interessenten zu den Bebauungsmöglichkeiten bieten, umso besser können diese Ihr Grundstück und die Umsetzbarkeit ihrer Pläne einschätzen, was wiederum zu einer Steigerung des Kaufpreises führen kann.
Grad der Erschließung des Grundstückes
Zu der technischen Erschließung eines Grundstückes zählen der Anschluss an die Kanalisation sowie an die öffentliche Wasserversorgung. Außerdem wird die Versorgung mit Strom, Gas und dem Telefonnetz dazu gezählt. Auch der Anschluss über eine Straße (häufig mit Beleuchtung und Gehweg) wird darunter subsummiert. Abhängig davon, welche dieser Anschlüsse bereits vorhanden sind, ergibt sich der Grad der Erschließung des betreffenden Grundstückes (vollständig erschlossen, teilerschlossen, nicht erschlossen).
Bodenbeschaffenheit des Grundstückes
Die Bodenverhältnisse des Grundstückes spielen für Interessenten deshalb eine große Rolle, da der Aufbau der Bodenschichten etwa beim Bau eines Fundamentes zu Problemen führen kann. Zu Schwierigkeiten kann es z.B. bei stark verdichteten oder felsigen Böden kommen, da es hierbei sehr schwer ist, eine Baugrube auszuheben. Bei einem zu lockeren Baugrund kann es wiederum sein, dass es zu Problemen mit der Gründung kommt.
Altlasten und Rechte Dritter
Bei Altlasten handelt es ich um Altablagerungen, die den Boden und das Grundwasser kontaminieren können. Von Ihnen gehen oft erhebliche Gesundheitsgefahren aus. Da mit der Sanierung besonders hohe Kosten verbunden sind, kann ein potenzieller Käufer vor dem Kauf bei Verdachtsfall auf ein Gutachten bestehen, bei dem der Boden und das Grundwasser untersucht werden. Die Vergangenheit eines Grundes verweist meist schon darauf, ob der Verdacht von Altlasten besteht – hat es sich zum Beispiel zu einem früheren Zeitpunkt um den Standort von einer Tankstelle, Kfz-Werkstatt, Gerberei usw. gehandelt, liegt der Verdacht nahe.
Auf Grundstücken können außerdem andere Lasten liegen, über die potenzielle Käufer aufgeklärt werden müssen. Dazu gehören diverse Grunddienstbarkeiten und Servitutsrechte, Baulasten, Vorkaufsrechte von Dritten oder der Gemeinde usw.
Zu den Rechten Dritter zählen beispielsweise Grunddienstbarkeiten, die im Grundbuch eingetragen sind. Es handelt sich dabei um eine Vereinbarung zwischen den Besitzern von zwei nebeneinanderliegenden Grundstücken, wobei der eine dem anderen das Recht gewährt, auf dessen Grundstück gewisse Dinge zu tun, zu denen er ohne die Grunddienstbarkeit nicht berechtigt wäre. Es gibt Grunddienstbarkeiten, die jemanden zu der Nutzung des Grundstückes berechtigen (z.B. die Erlaubnis, Teile des Grundstücks durch Ausübung des Wegerechtes als Zufahrt zu benutzen), aber auch solche, die den anderen zu einer Unterlassung zwingen (z.B. Verbot von bestimmten Handlungen, wie etwa das Verbot mit bestimmten Brennstoffen zu heizen, auf dem Grundstück ein Gewerbe zu betreiben etc.).
Sind derartige Lasten im Grundbuch eingetragen, mindert sich der Verkehrswert des Grundstückes je nach Art mehr oder weniger beträchtlich.
Bebauungsgrad des Grundstückes
In den Baugesetzen der Bundesländer (z.B. Steiermärkisches Baugesetz) findet man die jeweiligen Verordnungen zu der Bebauungsdichte der verschiedenen Gebiete. Um festzustellen, ob die maximale Bebauungsdichte bereits erreicht wurde, oder ob am Grundstück noch weitere Gebäude gebaut werden können, berechnet man den Bebauungsgrad des Grundstückes.
Beim Bebauungsgrad handelt es sich um das prozentuale Verhältnis zwischen der unbebauten sowie der bebauten Fläche eines Grundstückes. Die Berechnungsformel hierfür lautet wie folgt: Bebauungsfläche / Nettofläche des Grundstückes x 100
Der Wert, den man dadurch erhält, kann man mit den gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Bebauungsdichte abgleichen und so feststellen, welche baulichen Möglichkeiten es noch gibt.
Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz aus dem Jahr 1974 legt folgende Mindest- bzw. Höchstwerte für den Bebauungsgrad fest:
- Reine Wohngebiete: 0,2 – 0,8
- Allgemeine Wohngebiete: 0,2 – 1,4
- Kerngebiete: 0,5 – 2,5
- Gewerbegebiete: 0,2 – 2,5
- Industrie- und Gewerbegebiete 1: 0,2 – 2,5
- Industrie und Gewerbegebiete 2: 0,2 – 2,5
- Dorfgebiete: 0,2 – 1,5
- Kurgebiete: 0,2 – 0,8
- Erholungsgebiete: 0,2 – 0,8
- Gebiete für Einkaufszentren 1: 0,5 – 2,5
- Gebiete für Einkaufszentren 2: 0,5 – 2,5
- Ferienwohngebiete: 0,2 – 0,8
Es kann jedoch in bestimmten Ausnahmesituationen zu Überschreitungen kommen – diese werden im Baugesetz genau definiert.
Was ist der Bodenrichtwert?
Beim Bodenrichtwert handelt es sich um einen Referenz- bzw. geschätzten Durchschnittswert, der sich aus früheren Grundstücksverkäufen ergibt und beispielsweise von den Bundesländern veröffentlicht wird. Er ist jedoch nicht bindend, weshalb die tatsächlich erzielbaren Kaufpreise oft stark davon abweichen. Grund dafür ist, dass der Bodenrichtwert nicht auf kurzfristige Entwicklungen am Immobilienmarkt eingeht und somit kein Aktualitätskriterium besitzt.
Wer hilft Ihnen bei der Wertermittlung?
Die Wertermittlung Ihres Grundstückes selbst in Angriff zu nehmen, kann reizvoll sein, aber birgt auch Gefahren: Selbst wenn Sie die oben erläuterten Informationen, Unterlagen und Werte zusammengetragen haben. Sie verfügen selbst nicht über das Expertenwissen, um eine realistische Einschätzung zu treffen. Verlassen Sie sich hierbei am besten auf einen seriösen Immobilienmakler, der alle entscheidenden Faktoren in die Bewertung miteinfließen lässt und auch einen guten Überblick über den Markt und somit über ähnliche Grundstücke hat.
Vermarktung des Grundstückes
Sobald Sie alle relevanten Informationen zu Ihrem Grundstück gesammelt sowie den anzustrebenden Verkaufspreis definiert haben, können Sie damit beginnen, sich mit der Vermarktung des Grundstückes zu beschäftigen.
Erstellen eines aussagekräftigen Exposés
Damit potenzielle Kaufinteressenten auf einen Blick alle relevanten Informationen zu dem zu verkaufenden Grundstück erfahren können, liegt es nahe, ein professionelles Exposé zu erstellen, welches einen guten Überblick über die Daten des Grundstückes bietet.
Diese Aspekte sind für Interessenten von (Bau-)Grundstücken wichtig und sollten im Exposé angeführt werden:
- Ort und Lage
- Größe, Zuschnitt und Ausrichtung
- Grundstücksart
- Erschließungsgrad
- Nutzungsmöglichkeit bzw. Art der Bebauung (falls bereits bebaut)
- Umgebung und Infrastruktur
Hochwertige Foto-Aufnahmen sowie Lage- und Katasterpläne Ihres Grundstückes helfen dabei, den Interessenten bereits vorab einen guten Eindruck von Ihrem Grundstück zu vermitteln.
Die richtige Zielgruppe ermitteln
In Abhängigkeit davon, wie es bezüglich der Bebaubarkeit Ihres Grundstückes aussieht, werden Sie beim Verkauf unterschiedliche Zielgruppen ansprechen:
- Bauträger: Jene haben Interesse an großen Grundstücken, auf denen lukrative Projekte und eigene Bauvorhaben (wie etwa Mehrfamilienhäuser, Mehrparteienhäuser sowie andere Investitionsobjekte) umgesetzt werden können, um diese danach zu vermarkten.
- Privatpersonen: Diese suchen eher nach Grundstücken, die sich für die Bebauung mit einer oder vielleicht zwei Einheiten eignen, etwa um sich den Traum eines Einfamilienhauses zu erfüllen.
- Gemeinden: Gemeinden sind für diverse Bebauungszwecke immer wieder an Grundstücken interessiert.
Besonders wenn es darum geht, Investoren und Bauträger zu erreichen, lohnt es sich, über eine Zusammenarbeit mit einem Makler nachzudenken. Diese haben in der Regel bereits einige Kontakte in Ihrem Netzwerk, die an lukrativen Geschäften interessiert sind.
Anzeigen schalten
Wenn Sie sich über die Zielgruppe bewusst sind, die Sie mit dem Angebot Ihres Grundstückes ansprechen möchten, sollten Sie auf diese auch in den Anzeigen im Internet (oder in Printmedien) entsprechend eingehen. Eine Bewerbung Ihres Grundstückes mit unterschiedlichen Projektperspektiven bringt bestimmt einen Mehrwert: Zeigen Sie Ihren Interessenten diverse Möglichkeiten der Bebauung auf (z.B. Errichtung von zwei Doppelhaushälften, eignet sich für die Bebauung mit einem Einfamilienhaus usw.).
Finden eines Käufers und Kaufabwicklung
Nachdem Sie die Anzeige zu Ihrem Grundstück veröffentlicht haben, sollten Sie sich auf diverse Anfragen per Telefon und E-Mail vorbereiten. Nachdem Sie alle Unterlagen besorgt, eingesehen und das Exposé sowie die dazugehörige Anzeige erstellt haben, sollten Sie inzwischen ein Experte und perfekter Ansprechpartner rund um alle Fragen zu Ihrem Grundstück sein.
Besichtigung des Grundstückes
Wenn Sie passende Interessenten zu einer Besichtigung Ihres Grundstückes einladen, sollten Sie die wichtigsten Unterlagen vorbereiten, die sich die Interessenten vor Ort ansehen können. Eventuell können Sie diese auch schon vorab per E-Mail zusenden, sofern Sie über diese in digitaler Form verfügen.
Bereiten Sie sich gut darauf vor, welche Fragen bei den Besichtigungsterminen auf Sie zukommen könnten. Umso besser Sie informiert sind und umso überzeugender Sie auf etwaige Nachfragen antworten können, umso einen besseren Eindruck werden Sie und Ihr Grundstück bei den potenziellen Käufern hinterlassen.
Sonderfall Bieterverfahren
Vor allem wenn es sich bei Ihrem Grundstück um ein besonders gefragtes und attraktives Baugrundstück handelt und Sie mit einem Makler zusammenarbeiten, wird dieser eventuell ein sogenanntes „Bieterverfahren“ vorschlagen.
Dabei handelt es sich um eine Auktion des Grundstückes, die dazu eingesetzt wird, wenn die Nachfrage besonders groß ist und das Grundstück zügig und zu einem top Verkaufspreis veräußert werden soll.
In der Regel werden alle relevanten Daten zum Grundstück professionell aufbereitet und veröffentlicht – mit dem Hinweis, dass es sich um ein Bieterverfahren handelt. Potenzielle Kaufinteressenten werden dann alle gemeinsam zu einem Besichtigungstermin geladen, wo alle offenen Fragen geklärt werden. Nach diesem können die Interessenten Gebote abgeben – das Höchstgebot wird danach häufig veröffentlicht und eine zweite Bieterrunde eingeleitet. Am Ende erhält jener Bieter den Zuschlag, dessen Gebot am höchsten ausgefallen ist.
Kaufvertragsabwicklung
Spätestens wenn Sie sich mit dem Käufer über alle Aspekte des Grundstückverkaufs einig geworden sind, sollten Sie Kontakt mit einem Notar bzw. Rechtsanwalt aufnehmen. Dieser erstellt für Sie einen Kaufvertragsentwurf und regelt in diesem alle relevanten Punkte. Wenn Sie und der Käufer mit den vertraglichen Bestimmungen einverstanden sind, kann dieser unterschrieben und von einem Notar beurkundet werden. Nachdem der vereinbarte Kaufpreis auf Ihrem Konto eingelangt ist, wird der neue Eigentümer als neuer Besitzer des Grundstückes ins Grundbuch eingetragen.
Steuern beim Verkauf eines Grundstückes
Die Immobilienertragssteuer wird in Österreich seit 2012 fällig, wenn ein Grundstück entgeltlich veräußert wird (bei unentgeltlichen Überträgen wie im Falle eines Erbes oder einer Schenkung ist diese nicht relevant) und bei bebauten Grundstücken Ausnahmeregelungen wie die Hauptwohnsitzbefreiung oder die Herstellerbefreiung nicht zum Tragen kommen.
Welcher Steuersatz an das Finanzamt zu bezahlen ist, hängt davon ab, ob es sich um ein Alt- oder um ein Neu-Grundstück handelt:
- Neu-Grundstück: Wurde nach dem 31. März 2002 gekauft. Höhe des Steuersatzes: 30 % vom Gewinn (= Veräußerungserlös minus Anschaffungskosten).
- Alt-Grundstück: Wurde vor dem 31. März 2002 gekauft. Höhe es Steuersatzes: In der Regel 4,2 % vom Verkaufserlös.
Achtung bei Alt-Grundstücken: Wurde das Grundstück vor dem 31. Dezember 1987 angeschafft und erfolgte danach eine Umwidmung von Grünland in Bauland, so sind 18 % des Verkaufserlöses an das Finanzamt abzugelten.
Steuer beim Verkauf eines geerbten Grundstückes
Auch im Falle eines Verkaufs eines geerbten Grundstückes sind Sie dem österreichischen Staat die Immobilienertragssteuer schuldig. Bei der Berechnung zieht man hierbei die fiktiven Anschaffungskosten heran und zieht diese vom Verkaufserlös ab. Hiervon sind 30 % an Steuer ans Finanzamt zu bezahlen.
Grunderwerbssteuer
Die Grunderwerbssteuer wird in der Regel vom Käufer des Grundstückes bezahlt, die Abwicklung sollte jedoch auf jeden Fall im Kaufvertrag festgehalten werden.
Fazit
In diesem Artikel haben wir uns näher mit dem Verkauf eines Grundstückes beschäftigt. Da die Gegebenheiten je nach individuellem Fall unterschiedlich sind, gibt es verschiedene Aspekte, die diesbezüglich zu beachten sind.
Wichtige Voraussetzungen sind vor allem eine gute Vorbereitung und ein guter Überblick darüber, welche Unterlagen und Informationen sowohl für die Preisfindung als auch für den Verkauf des Grundstückes an sich relevant sind. Wenn Sie alle Daten gesammelt und sich gut eingelesen haben bzw. eventuell mit der Hilfe eines Experten einen realistischen Verkaufspreis angesetzt haben, können Sie Ihr Grundstück vermarkten – idealerweise mit einem aussagekräftigen Exposé. Ist nach der Anfragen- und Besichtigungsphase ein passender Käufer gefunden, können Sie den Verkauf mittels der Kaufvertragserrichtung beim Notar und schlussendlich mit der Unterschrift finalisieren.
Die Angaben in diesem Artikel wurden von uns nach bestem Wissen und Gewissen getätigt. Wir übernehmen für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität jedoch keine Haftung (Stand: Februar 2021) und legen Ihnen nahe, bei sämtlichen Fragen und Unklarheiten Kontakt mit einem Fachmann aufzunehmen.
Melden Sie sich gerne bei uns und wir klären in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch, was Sie beim Verkauf Ihres Grundstückes beachten sollten und wie wir Sie dabei optimal unterstützen können.