Glossar: Betriebskostenabrechnung

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In der Betriebskostenabrechnung findet sich eine genaue Auflistung der Kosten, die jährlich für die Inbetriebhaltung eines Objekts notwendig sind. Dies betrifft insbesondere Wohnungen, die sich in Mehrparteienhäusern befinden und wo beispielsweise eine Hausverwaltung mit der Organisation beauftragt wurde.

Die Kosten, die für die Erhaltung eines Mehrparteienhauses anfallen, werden von der jeweiligen Hausverwaltung jährlich abgerechnet und ein entsprechender Nachweis wird an die Wohnungseigentümer übermittelt. Dabei handelt es sich um die Betriebskostenabrechnung.

In der Betriebskostenabrechnung finden sich meistens folgende Informationen:

  • In der Jahresabrechnung werden die angefallenen Kosten je Position wie Grundsteuer, Müllgebühren, Kanalgebühren, Kosten für Wasser, Gebäudeversicherung, Strom für allgemeine Teile des Hauses, Kosten für den Aufzug, Schädlingsbekämpfung, Pflege der Außenanlagen, laufende Wartungen, Reinigung der Allgemeinflächen usw. aufgelistet und summiert.
  • Vom daraus resultierenden Betrag werden die Erträge aus der monatlichen Vorschreibung abgezogen.
  • Somit wird in der jährlichen Betriebskostenabrechnung auch darüber informiert, ob sich für den jeweiligen Eigentümer ein Guthaben oder eine Nachzahlung ergibt.
  • In der Regel gibt die Jahresabrechnung auch einen Überblick über die angefallenen Verwaltungskosten und häufig auch über die Heizkosten.
  • In vielen Jahresabrechnungen findet sich auch eine genaue Aufschlüsselung der Instandhaltungsarbeiten. Darunter fallen Ausgaben für Malerarbeiten, Liftwartung, Dachdeckerarbeiten, Elektroreparaturen, Baumeisterarbeiten usw.
  • Gibt es im betreffenden Haus eine Waschküche, so werden meist auch die Kosten für diese angeführt.

Wie detailliert die einzelnen Positionen aufgeschlüsselt sind, hängt ganz von der jeweiligen Hausverwaltung ab.

 

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