Glossar: Kataster

Beim Kataster handelt es sich um eine öffentlich geführte Einrichtung, die vom Vermessungsamt bereitgestellt wird. Er dient der Ersichtlichmachung bestimmter Grundstücksverhältnisse (Fläche, Nutzung, Lage) sowie dem verbindlichen Nachweis von beispielsweise Grundstücksgrenzen (Grenzkataster).

Grundsteuerkataster – Grenzkataster – Kataster

Die rechtliche Grundlage für den Grenzkataster wurde in Österreich mit dem Inkrafttreten des Vermessungsgesetzes im Jahr 1968 geschaffen. Zurück geht der Grenzkataster auf den Grundsteuerkataster, der im Kaisertum Österreich für die Ermittlung der Höhe der Grundsteuerabgaben eingeführt wurde. Im heute verwendeten Grenzkataster wurden die eingetragenen Grundstücke exakt vermessen. Er dient als Grundlage für den Flächenwidmungsplan und das Grundbuch.

Der Kataster besteht aus folgenden Bestandteilen

  • Katastralmappe
  • Koordinatenverzeichnis
  • Grundstücksverzeichnis
  • Technische Unterlagen für die Ersichtlichmachungen
  • Technische Unterlagen für die Lagebestimmung der Festpunkte
  • Grundstücksgrenzen

Das Vermessungsamt führt regelmäßig Vermessungen durch, um den Kataster aktuell zu halten.

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