Glossar: Altbau

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Unter Altbau versteht man Mietwohnungen in Gebäuden, die vor dem 1. Juli 1953 erbaut wurden (Baubewilligung muss davor erfolgt sein) und die mehr als zwei Mietgegenstände besitzen sowie vermietete Eigentumswohnungen in Häusern, die vor dem 09. Mai 1945 gebaut wurden und die mehr als zwei Mietgegenstände besitzen.

Wichtig bei der Vermietung von Wohnungen

Ob es sich bei einer Wohnung um eine Altbau- oder Neubau-Wohnung handelt, ist vor allem im Bereich der Vermietung von Bedeutung. Das Mietrechtsgesetz (MRG) sieh für Altbauten, die dem Vollanwendungsbereich unterliegen, eine gesetzlich bestimmte Mietzinsobergrenze vor.

Vor- und Nachteile einer Altbauwohnung

Altbau-Wohnungen verfügen häufig über Räume mit einer ausgeprägten Höhe von bis zu 4 Metern und über hochwertige Böden, lange, große Fenster und über Flügeltüren, was zwar für ein unvergleichbares, weiträumiges Raumgefühl und für viel Licht sorgt, allerdings auch Nachteile mit sich bringt (schwere Beheizbarkeit und höhere Heizkosten).

Undichte Fenster und die oft nicht vorhandene Wärmedämmung erschweren die Instandhaltung ebenfalls. Zu den weiteren Nachteilen einer Altbau-Wohnung gehören in der Regel die schlechte Schalldämmung, dass sich in deren Umgebung kaum Freiflächen befinden und dass sie meist kleine Bäder aufweisen. Sie sind eher innerstädtisch situiert und dafür dementsprechend gut an die Infrastruktur angebunden.

Häufig finden sich in den Immobilien-Angeboten sanierte Altbau-Objekte, die den besonderen Altbau-Charme aufweisen, aber aus Sicht der Energieeffizienz aufgrund diverser Renovierungsmaßnahmen dennoch wirtschaftlich sind.

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